Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 einzubringen.
Änderungen bei Abschreibungen, Kirchenbeitrag, Freigrenze zu sonstigen Bezügen.
Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
Mit einem eigenen Balkonkraftwerk liegt man im Trend, denn Solarstrom ist ein wichtiger Teil der Energiewende.
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